Regierung |
Japans Verfassung, die 1947 in Kraft trat, basiert auf drei Grundsätzen: Souveränität des Volkes, Achtung der grundlegenden Menschenrechte und die Ablehnung von Krieg. Die Verfassung legt auch die Unabhängigkeit der drei Organe der Regierung, nämlich Legislative (Parlament), Exekutive (Kabinett) und Judikative (Gerichte) fest. Das Parlament ist das höchste Organ der Staatsgewalt und kann als einzige Institution des Staates Gesetze verabschieden. Es besteht aus einem Unterhaus mit 465 Abgeordneten und einem Oberhaus mit 248 Abgeordneten. Wahlberechtigt sind alle japanischen Bürger über 18 Jahre. Japan verfügt über ein parlamentarisches Regierungssystem ähnlich dem in Großbritannien oder Kanada. In Japan wird kein Präsident direkt gewählt wie in den Vereinigten Staaten oder Frankreich. Die Abgeordneten des Parlaments wählen den Ministerpräsidenten aus ihren Reihen. Der Ministerpräsident bildet das Kabinett und führt den Vorsitz bei den Ministern des Kabinetts. Das Kabinett übt die Exekutive aus und ist für das Parlament verantwortlich. Die Rechtsprechung obliegt dem Obersten Gerichtshof und den nachfolgenden Gerichten: den Höheren Gerichten, Bezirksgerichten und Schnellgerichten. Der Oberste Gerichtshof besteht aus dem Präsidenten und vierzehn weiteren Richtern, die alle vom Kabinett ernannt werden. Die meisten Rechtsfälle werden von den Bezirksgerichten entschieden. Die Schnellgerichte verhandeln unter anderem Verstöße im Straßenverkehr. Im Mai 2009 wurde ein Laienrichtersystem eingeführt, bei dem sechs volljährige Bürger (20 Jahre oder älter) per Los ausgewählt werden, um als Laienrichter bei Strafprozessen der Distriktgerichte mitzuwirken. Es gibt in Japan 47 Präfekturen und über 3 000 Gemeinden. Sie sind verantwortlich für Bildung, Soziales und andere Dienstleistungen sowie für die Errichtung und den Unterhalt der Infrastruktur. Durch ihre Verwaltungstätigkeit stehen sie in engem Kontakt mit den Menschen ihrer Gemeinde. Die Gouverneure der Präfekturen und die Vorsteher der Gemeinden werden durch Wahlen bestimmt. ![]() |